Die Forstgesetznovelle wird die Abläufe in der Vollziehung vereinfachen, die Bestimmungen über Rodung und Schutzwald sind praxisgerecht.
Die Regelung der Bestellungspflicht von Forstpersonal beurteilt HR DI Franz Zaunbauer als eher halbherzig: „Ein Eckpunkt der Reform der Verwaltung ist die Etablierung der Bezirkshauptmannschaften als Anlaufstelle für die Bürger in allen hoheitlichen Angelegenheiten, wie Bewilligungen oder die Vollziehung der Gesetze, als One-Stop-Shop”.
Als Forstmann sieht Zaunbauer die Beratung und Förderung der Kleinwaldbesitzer als zumindest gleichwertig mit dem hoheitlichen Vollzug des Forstgesetzes, die BH-Reform gibt letz-terem aber bei weitem den Vorrang. Die Verwaltung von Geldmitteln, mitunter in größeren, längerfristigen Förderungsbeträgen, sei innerhalb der BH eine betriebsfremde Aufgabe, die eben nur den Forstbereich betrifft. Gegenseitige Abschottung statt Zusammenarbeit. „Die forstliche Förderung ist eine Managementaufgabe, bei der Direktkontakte zwischen den Ebenen Bund, Länder und Bezirke (Forstsektion, Landesforstdirektionen, Bezirksforstinspektionen) notwendig sind. Tatsächlich bewirkt die Verwaltungsreform anstelle einer Optimierung der Arbeitsteilung zwischen den Verwaltungsebenen eine gegenseitige Abschottung”, so Zaunbauer.
Der Ressortminister für die Forstwirtschaft hat für den Kleinwaldbesitz die Bildung forstlicher Gemeinschaften als wichtiges forstpolitisches Ziel erklärt. Die Kürzung der finanziellen Mittel für die Förderung sei aber kontraproduktiv, sagt der Landesforstdirektor. Im Förderungsprogramm „Ländliche Entwicklung” ist die Forstwirtschaft im Paket „Sonstige Maßnahmen” (gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Investitionsförderung, der Niederlassungsprämie für Junglandwirte und einigen anderen) enthalten, welches als Ganzes nach einem Verteilerschlüssel an die Länder geht.
Die Entscheidung über die tatsächliche Höhe der forstlichen Förderung erfolgt nicht mehr durch den Minister nach Beratung durch die Forstsektion, sondern auf Landesebene. Das Gesamtpaket „Sonstige Maßnahmen” musste um etwa ein Viertel reduziert werden. „Da eine Kürzung von Mitteln für (naturnahe) waldbauliche Maßnahmen in der Öffentlichkeit wohl kaum vertretbar wäre, trifft diese Kürzung in erster Linie den Forststraßenbau”, so Zaunbauer weiter.Landerschließung in Salzburg nicht bremsen. Zaunbauer hebt jedoch hervor, dass im Salzburger Kleinwald laut Forstinventur 92/96 die Dichte der Lkw-befahrbaren Forststraßen um 5 lfm/ha unter dem österreichischen Durchschnitt liegt. Auch bei der Nutzung rangiert Salzburgs Kleinwald mit nur 42% des Zuwachses deutlich unter dem Österreich-Schnitt.
Der Landesforstdirektor leitet davon ab, dass die Walderschließung in Salzburg nicht gebremst werden sollte. Er interpretiert die Kürzung der forstlichen Förderung nicht nur als Folge eines angeblichen Geldmangels, sondern auch von politischen Prioritäten und zitiert einen Stehsatz eines hochrangigen früheren Landesbeamten: „Wenn der politische Wille vorhanden ist, ist alles finanzierbar.” Bezirkshauptmannschaft als konsensbereite Behörde. Damit würden auch die Förderungsorgane, die durch die BH-Reform in Richtung Hoheitsverwaltung gedrängt würden, von ihrer hohen Motivation für die ökologisch/ökonomische Beratung der Kleinwaldeigentümer sehr rasch überfordert werden.
„Einerseits ist es eine Bestätigung ihrer fundierten, vielseitigen Ausbildung und Praxis, dass die Forstorgane in Fragen Naturschutz, Wasser, Umweltschutz, Forstwesen sowie Jagd und Fischerei vom Grundeigentümer als konsensbereite Behördenorgane geschätzt werden. Andererseits geht aber sehr viel an Leistungskapazität für die forstpolitische Hauptaufgabe, neue Gemeinschaftsstrukturen für den Kleinwald voll wirksam werden zu lassen, verloren”, ist der Forstdirektor überzeugt.
„Was nützen die ausgezeichneten Ideen in Waldwirtschaftsverbänden, in den Kammern und in den bäuerlichen Waldbesitzerverbänden, wenn der nachhaltig arbeitende, fachliche „Motor” zur Umsetzung fehlt?”Improvisation der Natur überlassen. So sei eine bessere Marktposition des Kleinwaldes im Vergleich zum Großwald und gegenüber den industriellen Kunden nicht erreichbar. Eine marktgerechte Bedienung der immer größer werdenden Abnehmer beginne mit einem möglichst genauen Wissen über den zur Verfügung stehenden Vorrat, also einer Forsteinrichtung. „Im Kleinwald gibt es kaum Forsteinrichtungsoperate. Größere Kunden brauchen für Dispositionen eine verlässliche Einkaufsplanung für den Rohstoff. Die Planung muss genau sein - für Improvisation sorgt ohnedies die Natur”, fasst Zaunbauer die Problematik zusammen.
Mit dem Programm „Ländliche Entwicklung” seien gute Möglichkeiten eröffnet worden, ist Zaunbauer überzeugt. So sind etwa Betriebsplanungen (Forsteinrichtungen) förderungsfähig geworden, wodurch man den Flächendeckungsgrad im Bauernwald spürbar steigern könne. „Beratung und Förderung sind ebensowenig trennbar wie Forstfachpersonal in den Förderungsabwicklungsstellen und verfügbare Förderungsmittel. Steiniger Weg. Mit der Verwaltungsreform und der Mittelkürzung ist mitten in der Programmperiode 2000 bis 2006 der „ländlichen Entwicklung” eine unerwartete und wesentliche Erschwerung auf dem Weg des Kleinwaldes zu einer modernen Forstwirtschaft eingetreten.” In der Landwirtschaft werde geklagt, dass viele Bauern aufhören wollen. „Warum wird das Standbein Forstwirtschaft für eine wirtschaftliche Zukunft der Bergbauern auf ökologisch einwandfreier Grundlage geschwächt anstatt gestärkt?”
Die von der Forstinventur für den Kleinwald ausgewiesene Mindernutzung sei kein Hinweis auf eine umfassende Nachhaltigkeit, sie bedeute vielmehr die Klarstellung einer versteckten Betriebsstillegung, sieht Zaunbauer die Gefahr, dass das Programm „Entwicklung des ländlichen Raums” zu einer leeren Worthülse wird.
Als Forstmann sieht Zaunbauer die Beratung und Förderung der Kleinwaldbesitzer als zumindest gleichwertig mit dem hoheitlichen Vollzug des Forstgesetzes, die BH-Reform gibt letz-terem aber bei weitem den Vorrang. Die Verwaltung von Geldmitteln, mitunter in größeren, längerfristigen Förderungsbeträgen, sei innerhalb der BH eine betriebsfremde Aufgabe, die eben nur den Forstbereich betrifft. Gegenseitige Abschottung statt Zusammenarbeit. „Die forstliche Förderung ist eine Managementaufgabe, bei der Direktkontakte zwischen den Ebenen Bund, Länder und Bezirke (Forstsektion, Landesforstdirektionen, Bezirksforstinspektionen) notwendig sind. Tatsächlich bewirkt die Verwaltungsreform anstelle einer Optimierung der Arbeitsteilung zwischen den Verwaltungsebenen eine gegenseitige Abschottung”, so Zaunbauer.
Der Ressortminister für die Forstwirtschaft hat für den Kleinwaldbesitz die Bildung forstlicher Gemeinschaften als wichtiges forstpolitisches Ziel erklärt. Die Kürzung der finanziellen Mittel für die Förderung sei aber kontraproduktiv, sagt der Landesforstdirektor. Im Förderungsprogramm „Ländliche Entwicklung” ist die Forstwirtschaft im Paket „Sonstige Maßnahmen” (gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Investitionsförderung, der Niederlassungsprämie für Junglandwirte und einigen anderen) enthalten, welches als Ganzes nach einem Verteilerschlüssel an die Länder geht.
Die Entscheidung über die tatsächliche Höhe der forstlichen Förderung erfolgt nicht mehr durch den Minister nach Beratung durch die Forstsektion, sondern auf Landesebene. Das Gesamtpaket „Sonstige Maßnahmen” musste um etwa ein Viertel reduziert werden. „Da eine Kürzung von Mitteln für (naturnahe) waldbauliche Maßnahmen in der Öffentlichkeit wohl kaum vertretbar wäre, trifft diese Kürzung in erster Linie den Forststraßenbau”, so Zaunbauer weiter.Landerschließung in Salzburg nicht bremsen. Zaunbauer hebt jedoch hervor, dass im Salzburger Kleinwald laut Forstinventur 92/96 die Dichte der Lkw-befahrbaren Forststraßen um 5 lfm/ha unter dem österreichischen Durchschnitt liegt. Auch bei der Nutzung rangiert Salzburgs Kleinwald mit nur 42% des Zuwachses deutlich unter dem Österreich-Schnitt.
Der Landesforstdirektor leitet davon ab, dass die Walderschließung in Salzburg nicht gebremst werden sollte. Er interpretiert die Kürzung der forstlichen Förderung nicht nur als Folge eines angeblichen Geldmangels, sondern auch von politischen Prioritäten und zitiert einen Stehsatz eines hochrangigen früheren Landesbeamten: „Wenn der politische Wille vorhanden ist, ist alles finanzierbar.” Bezirkshauptmannschaft als konsensbereite Behörde. Damit würden auch die Förderungsorgane, die durch die BH-Reform in Richtung Hoheitsverwaltung gedrängt würden, von ihrer hohen Motivation für die ökologisch/ökonomische Beratung der Kleinwaldeigentümer sehr rasch überfordert werden.
„Einerseits ist es eine Bestätigung ihrer fundierten, vielseitigen Ausbildung und Praxis, dass die Forstorgane in Fragen Naturschutz, Wasser, Umweltschutz, Forstwesen sowie Jagd und Fischerei vom Grundeigentümer als konsensbereite Behördenorgane geschätzt werden. Andererseits geht aber sehr viel an Leistungskapazität für die forstpolitische Hauptaufgabe, neue Gemeinschaftsstrukturen für den Kleinwald voll wirksam werden zu lassen, verloren”, ist der Forstdirektor überzeugt.
„Was nützen die ausgezeichneten Ideen in Waldwirtschaftsverbänden, in den Kammern und in den bäuerlichen Waldbesitzerverbänden, wenn der nachhaltig arbeitende, fachliche „Motor” zur Umsetzung fehlt?”Improvisation der Natur überlassen. So sei eine bessere Marktposition des Kleinwaldes im Vergleich zum Großwald und gegenüber den industriellen Kunden nicht erreichbar. Eine marktgerechte Bedienung der immer größer werdenden Abnehmer beginne mit einem möglichst genauen Wissen über den zur Verfügung stehenden Vorrat, also einer Forsteinrichtung. „Im Kleinwald gibt es kaum Forsteinrichtungsoperate. Größere Kunden brauchen für Dispositionen eine verlässliche Einkaufsplanung für den Rohstoff. Die Planung muss genau sein - für Improvisation sorgt ohnedies die Natur”, fasst Zaunbauer die Problematik zusammen.
Mit dem Programm „Ländliche Entwicklung” seien gute Möglichkeiten eröffnet worden, ist Zaunbauer überzeugt. So sind etwa Betriebsplanungen (Forsteinrichtungen) förderungsfähig geworden, wodurch man den Flächendeckungsgrad im Bauernwald spürbar steigern könne. „Beratung und Förderung sind ebensowenig trennbar wie Forstfachpersonal in den Förderungsabwicklungsstellen und verfügbare Förderungsmittel. Steiniger Weg. Mit der Verwaltungsreform und der Mittelkürzung ist mitten in der Programmperiode 2000 bis 2006 der „ländlichen Entwicklung” eine unerwartete und wesentliche Erschwerung auf dem Weg des Kleinwaldes zu einer modernen Forstwirtschaft eingetreten.” In der Landwirtschaft werde geklagt, dass viele Bauern aufhören wollen. „Warum wird das Standbein Forstwirtschaft für eine wirtschaftliche Zukunft der Bergbauern auf ökologisch einwandfreier Grundlage geschwächt anstatt gestärkt?”
Die von der Forstinventur für den Kleinwald ausgewiesene Mindernutzung sei kein Hinweis auf eine umfassende Nachhaltigkeit, sie bedeute vielmehr die Klarstellung einer versteckten Betriebsstillegung, sieht Zaunbauer die Gefahr, dass das Programm „Entwicklung des ländlichen Raums” zu einer leeren Worthülse wird.