KVH als Abkürzung für Konstruktionsvollholz wird umgangssprachlich auch für keilgezinktes Vollholz verwendet. Das ist nicht ganz korrekt, da KVH ein geschützter Begriff (®) ist. Die Herstellung von keilgezinktem Vollholz erfolgt gemäß DIN 1052. Es ist festigkeitssortiert, hat eine maximale Holzfeuchte von 18 % und wird wie Konstruktionsvollholz und KVH®, mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet. Die bauaufsichtlichen Regeln für keilgezinktes Vollholz enthalten aber keine Vorgaben zum Einschnitt oder zur Oberflächenqualität, informiert die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz, Wuppertal/DE.
Konstruktionsvollholz muss zusätzlich die Anforderungen gemäß der „Vereinbarung über KVH®“ zwischen dem Bund Deutscher Zimmermeister und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz erfüllen. Dazu zählen etwa zwei Oberflächenqualitäten und Anforderungen an den Einschnitt. Auf die Vereinbarung können auch Nichtmitglieder der Überwachungsgemeinschaft Bezug nehmen. Dieses KVH unterliegt aber keiner ergänzenden Qualitätskontrolle. Es darf daher nicht mit dem Begriff KVH® bezeichnet werden. KVH® ist keine Abkürzung für Konstruktionsvollholz, sondern ein eingetragenes Warenzeichen, welches eine besondere Qualität und Überwachung anzeigt.
Timber-Online unterscheidet zwecks einfacher Darstellung im Text nicht explizit zwischen KVH® und keilgezinktem Vollholz.
Konstruktionsvollholz muss zusätzlich die Anforderungen gemäß der „Vereinbarung über KVH®“ zwischen dem Bund Deutscher Zimmermeister und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz erfüllen. Dazu zählen etwa zwei Oberflächenqualitäten und Anforderungen an den Einschnitt. Auf die Vereinbarung können auch Nichtmitglieder der Überwachungsgemeinschaft Bezug nehmen. Dieses KVH unterliegt aber keiner ergänzenden Qualitätskontrolle. Es darf daher nicht mit dem Begriff KVH® bezeichnet werden. KVH® ist keine Abkürzung für Konstruktionsvollholz, sondern ein eingetragenes Warenzeichen, welches eine besondere Qualität und Überwachung anzeigt.
Timber-Online unterscheidet zwecks einfacher Darstellung im Text nicht explizit zwischen KVH® und keilgezinktem Vollholz.