Wie der Holzkurier berichtete, waren aufgrund einer fehlenden Übergangsregelung für die Förderung von Ökostromproduzenten bestehende Biomasseheizkraftwerke in ihrer Existenz bedroht. Holzkraftwerke verfügten bis 2017 über eine Engpassleistung von rund 300 MW, die bis 2020 auf etwa 450 MW ausgebaut werden könnte. Die rund 130 Anlagen sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Durch das sukzessive Auslaufen der Einspeisevergütung drohen laufend Anlagen vom Netz zu gehen. 2019 würden ohne Übergangslösung Werke mit einer Engpassleistung von annähernd 140 MW vom Tarifende betroffen sein.
Die neue Regelung soll Betreibern von Biomasseanlagen ermöglichen, einen neuen Antrag zu stellen, wenn ihr Einspeisetarif in den Jahren 2017 bis 2019 ausgelaufen ist beziehungsweise auslaufen wird. Diese Maßnahme wird den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes“ (EAG) überbrücken. Die Kosten werden aus heutiger Sicht bei rund 50 Mio. € jährlich liegen – je nachdem, wie viele Anlagen einen Antrag auf Nachfolgetarif stellen werden und wie sich der Marktpreis entwickelt.
Bundesministerin Elisabeth Köstinger äußerte sich, wie folgt, zu dem neuen Beschluss: „Mit dem heute gefassten Beschluss des Nationalrates wird die Zukunft von Biomasseanlagen sichergestellt. Immerhin sichern Biomassekraftwerke 6.400 Arbeitsplätze und sind ein wichtiger Bestandteil der Wertschöpfung am Land.“