Bei der Neuregelung geht es zum einen um die Fixierung des Einspeisetarifes sowie zum anderen um eine Entlastung einkommensschwacher Haushalte. Wie der Holzkurier berichtete, ist es das Ziel der Regierung, den Bestands-KWK-Anlagen, die vom Auslaufen des Fördertarifes betroffen sind, eine Übergangsregelung bis zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz zu ermöglichen.
Ein Kompromiss mit den Oppositionsparteien sieht ferner vor, einkommensschwache Haushalte von der Ökostromzulage zu befreien. Für das Bundesgrundsatzgesetz ist im Nationalrat sowie im Bundesrat lediglich eine einfache Mehrheit notwendig.