„Ihre prägnante Form des Sägezuschnitts in Form eines Schwalbenschwanzes verleiht ihr gegenüber anderen Verbindungen eine wesentlich höhere Tragfähigkeit“, erklärt Verbandspräsident Heiko Posegga und führt weiter aus: „Die Schwalbenschwanzverbindung, die vollständig ohne metallene Hilfsmittel auskommt, wird gerne im sichtbaren Bereich von Deckenkonstruktionen verwendet, da sie verdeckt und aufgrund ihrer vorgegebenen Position schnell zu montieren ist. Im Handabbund ist sie kaum zu bewältigen, doch auf einer modernen Abbundanlage wird sie perfekt und passgenau hergestellt.“
Bauaufsichtliche Zulassung
Da diese Verbindung in tragenden Konstruktionen hohen sicherheitstechnischen Ansprüchen genügen muss, wurde der Ruf nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung immer lauter. Der Verband hat es sich seit mehreren Jahren zur Aufgabe gemacht, Abhilfe zu schaffen. Bereits 1999 hatte er in Verbindung mit der Technischen Hochschule München sowie dem Maschinenhersteller Hundegger eine Studie in Auftrag gegeben, die das Tragverhalten von Haupt- und Nebenträgern untersucht.Seit April 2009 gibt es eine dauerhafte Lösung. Unter dem Kürzel „Z-9.1-649“ hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) dem Verband die Zulassung erteilt, wobei „die Verwendbarkeit von Schwalbenschwanzverbindungen in Bauteilen im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen ist“. Damit war für den Einsatz dieser Verbindung eine rechtsgültige Grundlage geschaffen worden.
Anfang 2013 wurden darüber hinaus folgende Erweiterungen dieser Zulassung beantragt:
- Möglichkeit der Verwendung von einteiligen Hölzern (Bauholz oder KVH)geneigte Anschlüsseschräge AnschlüsseVerringerung der Mindestbreite der Hölzer auf 60 mm
Über einen Link auf der Verbandshomepage kann man die Zulassung anfordern. Dazu Posegga: „Grundsätzlich ist es so, dass jedes Holzbauunternehmen berechtigt ist, Schwalbenschwanzverbindungen herzustellen. Werden jedoch statische Anforderungen an die Verbindung gestellt, so ist sie gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu produzieren und mit einem Übereinstimmungszeichen zu kennzeichnen. Die Nutzung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist ausschließlich den Mitgliedern des Verbandes High-Tech-Abbund im Zimmererhandwerk vorenthalten.“
Bei der jüngsten Mitgliederversammlung des Verbandes wurde jedoch beschlossen, diese starre Regelung zu ändern. Im Frühjahr 2015 soll hierzu eine neue Formulierung vorgestellt werden.