Diese Neuerungen ergaben sich im Zuge einer Reihe von Änderungen an der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Herausgestellt wurde vor allem, dass die Hansestadt als zweites Bundesland nach Baden-Württemberg die Verwendung von Holz als "tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen" für bis zu 22 m hohe Gebäude zulässt. Das entspricht etwa sechs bis sieben Stockwerken. Bis dato war tragender Holzbau nur bei maximal dreigeschossigen Gebäuden erlaubt.