Die Aufteilung des Verkaufspools bleibt bestehen. Im Rahmen der Ausschreibungsverfahren werden 70% der Menge verkauft. Die restlichen 30% werden auf Systemauktionen veräußert. Neu sind jedoch die überarbeiteten Kriterien für die Angebotsbewertung. Zudem hat sich die Bewertung der einzelnen Kriterien verändert.
Die konkreten Veränderungen:
- Der Verkaufspreis bleibt das wichtigste Kriterium. Mit 0,8 wird der Faktor nun aber niedriger bewertet.
- Der Anteil des verarbeiteten Holzes wird nun mit dem Faktor 0,1 bewertet.
- Neu hinzugekommen ist die Bewertung der Verarbeitungstiefen. Sie werden ebenfalls mit dem Faktor 0,1 bewertet.
Das geht aus einer Mitteilung der Staatsforstverwaltung hervor.