Mit Eigenbau zum IPPC-Standard

Ein Artikel von DI Jan Horacek | 18.11.2004 - 15:10
Eine Hitzebehandlung nach IPPC-Regeln ermöglicht der Handwerker-Holztrockner von Braun, Geretsried/DE, ausgerüstet mit dem Sonderzubehör „Spezial-Temperatursteuerung zur Schädlingsbekämpfung”. Die Einhaltung dieses Standards wird für Exportverpackungen in viele Länder seit 1. Jänner eingefordert.
Bei einer IPPC-konformen Hitzebehandlung muss die Kerntemperatur über einen Zeitraum von 30 Minuten 56° C betragen.Einbau in Containern. Die Braun-Handwerker-Holztrockner werden in vorhandenen oder selbstgebauten Trockenkammern seit mehr als zwei Jahrzehnten eingesetzt. „Besonders einfach ist die Realisierung einer geeigneten Kammer auch bei Verwendung vorhandener Räume oder mit ausrangierten Containern, die nur noch entsprechend isoliert zu werden brauchen”, erklärt Georg Gschwendtner, Anwendungstechniker bei Braun.Unternehmen, die die entsprechende Kennzeichnung auf ihren Verpackungen anbringen wollen, müssen ihre Trockenkammer von einer dafür zugelassenen Stelle abnehmen lassen.