Das Thema „derzeitige und zukünftige Nadelrundholzversorgung im süddeutschen Raum“ nahmen Steffen Rathke, BSHD-Vorstandsmitglied und Dr. Klaus Böltz, Klenk Holz, zum Anlass, um Stellung zu den „Klausner-Verträgen“ mit den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) zu beziehen: „Wir können weder dem Unternehmen Klausner einen Vorwurf machen, einen solchen Vertrag verhandelt und abgeschlossen zu haben, noch der Ilim-Gruppe, die den Vertrag im Rahmen der Übernahme mit erworben hat. Aber wir sehen sehr wohl die politischen Entscheidungsträger in Bayern in der Verantwortung, die solche Verträge zugelassen haben, die jetzt die Betriebe in Süddeutschland vor erhebliche und existenzielle Probleme stellen und Arbeitsplätze gefährden. Daher fordern wir die Landespolitik auf, solche gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zu unterbinden.“ Gleichwohl sieht es der BSHD weiterhin nicht als Aufgabe eines Branchenverbandes an, aktiv ein juristisches Verfahren gegen ein Branchenmitglied in Gang zu setzen. Eine solche Vorgehensweise war schon in der Vergangenheit nicht erfolgreich – und hat zu einer tiefen Spaltung der Branche geführt, informiert der BSHD.