Für die Planung und den Einsatz von Brandschutzelementen seien zukünftig die Klassifizierungsberichte inklusive der technischen Dokumentation zu beachten. Er beschreibe den zulässigen Variantenbereich des Systems, einschließlich des erweiterten Anwendungsbereichs – den sogenannten EXAP-Bericht. In diesem werden, laut der Meldung, die Übertragbarkeit von Größen sowie die Austauschbarkeit von Beschlägen, Materialien und geprüfte Konstruktionsdetails geregelt. Die Angaben nach EN 16034 müssen durch weitere Informationen ergänzt werden, wenn diese als Außentür (EN 14351-1), Innentür (EN 14351-2), Automatiktür (EN 16361) oder als Tor (EN 13421) eingesetzt werden.
Beim Zulassungsverfahren ergeben sich ebenfalls Änderungen, so der Informationsdienst. Die Rolle des DIBt übernehme eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (PZ-Stelle), die für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen zuständig ist und für die EN 16034 akkreditiert und notifiziert sein muss. Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers kann die PZ-Stelle das „Zertifikat für die Bestätigung der Leistungsbeständigkeit“ ausstellen, das Grundlage für die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung ist, informiert man.