12. Dezember
Die Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Nordrhein-Westfalen (ASG 2) hält es für ausgeschlossen, dass das Land NRW von anderen Waldbesitzern Regress verlangen könnte. Die ASG 2, die 32 Sägeunternehmen in dem Verfahren vertritt, betont, bewusst nur gegen das Land NRW und nicht gegen andere Waldbesitzer ihre Kartellschadensansprüche wegen der gebündelten Rundholzvermarktung geltend zu machen.
„Das Land will die Waldbesitzer instrumentalisieren, um von seinem eigenen kartellrechtswidrigen Verhalten abzulenken und sich der eigenen Haftung zu entziehen“, argumentiert Jochen Winning seitens der ASG 2. Die Landesregierung versuche, eine inhaltliche Auseinandersetzung zu verhindern, und beabsichtige, den Prozess durch eine Überladung mit Prozessbeteiligten zu lähmen, argumentiert man weiter.
9. Dezember
Bis Ende 2019 hat das Land NRW im Rahmen einer gemeinsamen Holzvermarktung neben dem eigenen auch Holz von Kommunen und Privatwaldbesitzern verkauft. Im April 2020 haben mehrere Sägewerke eine kartellrechtliche Schadensersatzklage beim Landgericht Dortmund (Az. 8 O 7/2020) eingereicht. Das Land hält die Klage für unbegründet.
Am 6. Dezember hat die Landesregierung eine sogenannte Streitverkündung veranlasst. Dabei können „bislang unbeteiligte Dritte in den Prozess einbezogen und im Fall einer Niederlage in Regress genommen werden“, berichtet proplanta.de.
Der Waldbauernverband NRW fordert die sofortige Rücknahme der Entscheidung. Es sei seitens der Landesforstverwaltung stets versichert worden, dass die gemeinsame Holzvermarktung rechtskonform sei. „Mögliche Schadensersatzforderungen der klagenden Sägewerke hat daher allein das Land NRW zu tragen“, erklärt der Vorsitzende des Waldbauernverbandes, Philipp Freiherr Heereman. Der Verbandsvorsitzende legte auch mit sofortiger Wirkung den Vorsitz beim obersten Forstausschuss NRW nieder.
Die Streitverkündung ist laut Landesministerium eine „übliche prozessuale Vorsichtsmaßnahme“, zu der man aufgrund der Landeshaushaltsordnung verpflichtet sei. Insgesamt sind rund 17.000 Waldbesitzer an der Vermarktung beteiligt. Zur Reduzierung des Umfangs habe man sich bei der Streitverkündung auf rund 800 größere Betriebe beschränkt, davon seien auch 67 Kommunen, informiert proplanta.de.