Polen

Neue Verordnung von Holz

Ein Artikel von Birgit Gruber (für holzkurier.com bearbeitet) | 13.05.2024 - 09:19

Der Inhalt der neuen Verordnung sieht unter anderem von einem aufwendigen Brandschutz für Gebäude mit tragenden Stützen und Balken aus Brettschichtholz (BSH) mit einem Mindestquerschnitt von 14 cm ab. Das Bauwerk könne dadurch kostengünstiger errichtet werden, da diese Elemente aufgrund ihrer Eigenschaften keine direkte Brandgefahr darstellen und sich darüber hinaus durch eine hohe Feuerwiderstandsklasse auszeichnen, heißt es. Die Querschnittsdimension wurden auf Grundlage von Prüfergebnissen und Fachkenntnissen zur Bestimmung des Brandverhaltens von Bauteilen aus Holz einschließlich der Informationen des Instituts für Bautechnik festgelegt. 

Bei mehrgeschossigen Gebäuden sind neben den Anforderungen an die Mindestquerschnittsfläche und die Feuerwiderstandsklasse von linearen Strukturelementen aus Brettschichtholz auch die Art und Weise des Einbaus von Bedeutung. Die Zulassungsbedingungen enthalten daher Anforderungen für die Verwendung von Lösungen, welche die Ausbreitung von Feuer zwischen den Stockwerken begrenzen. Bei diesen Lösungen kann es sich beispielsweise um eine örtliche Verkleidung oder eine Feuerschutzabdeckung handeln. Zusätzlich müssen feuersichere Fluchtwege bereitgestellt werden.