Konstruktionsvollholz (KVH) und Balkenschichtholz (Duobalken, Triobalken) sind speziell für die Anforderungen des modernen Holzbaus entwickelte Holzbaustoffe. KVH ist in einer europäischen Norm, Balkenschichtholz ebenfalls in einer solchen oder einer deutschen Zulassung geregelt. Die nach der Festigkeit sortierten und technisch getrockneten Vollholzprodukte haben eine Holzfeuchte von maximal 15 ± 3 % bei KVH und weniger als 15 % bei Balkenschichtholz. Sie sind maßhaltig, formstabil und passgenau. Durch ihre über den bauaufsichtlichen Anforderungen liegenden technischen Eigenschaften ermöglichen sie luftdichte und daher energiesparende Holzbauten mit hohem Wärmedämmstandard. Diese technischen Eigenschaften sind gleichzeitig Voraussetzungen für die rationelle, maschinelle Bearbeitung in den Holzbaubetrieben. Erst mit solchen Hölzern lassen sich CNC-gesteuerte Maschinen einsetzen, um einen hohen Vorfertigungsgrad zu erreichen.
Überwachte Qualität
Um dauerhaft eine verlässliche und gleichbleibend hohe Produktqualität zu gewährleisten, haben sich die Herstellerbetriebe zur Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz zusammengeschlossen. Die Mitglieder garantieren sowohl das Einhalten der baurechtlich erforderlichen als auch die in der „Vereinbarung über Konstruktionsvollholz“ zusätzlich definierten Produktanforderungen und weisen diese mit dem international geschützten KVH- Markenzeichen nach.
Broschüre „Technische Informationen“
Die Broschüre „Technische Informationen KVH, Duobalken, Triobalken“ der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz beschreibt alle technischen Vorteile und Eigenschaften von KVH und Balkenschichtholz. Sie richtet sich an Architekten, Planer, Zimmerer sowie Holzbauunternehmer und informiert umfassend über Herstellung, technische Eigenschaften, Anwendungsbereiche und Lieferprogramme von keilgezinktem Vollholz nach DIN EN 15497:2014 und Balkenschichtholz (Duobalken, Triobalken) gemäß DIN EN 14080:2013. Ausführlich werden die aktuellen Bemessungsgrundlagen nach Eurocode 5 behandelt. Zusätzliche Inhalte, wie Ausschreibungsbeispiele, Leistungserklärungen und Produktkennzeichnung, ergänzen die technischen Regeln.