Die finnische Tageszeitung Kaleva berichtete am 14. September, dass Vermögenswerte der Exeigentümer von Pölkky beschlagnahmt wurden. Schon in der Headline wird Josef Dringel von der Pfeifer Group mit den Worten zitiert: „Wir wurden absichtlich in die Irre geführt.“ Gegenüber dem Holzkurier bestätigt die Pfeifer Group, dass:
- ein Schiedsgerichtsverfahren gegen alle Verkäufer von Pölkky Oy – einschließlich des Ex-CEO, Petteri Virranniemi – anhängig sei,
- ein Schiedsgerichtsverfahren gegen Petteri Virranniemi anhängig sei, das seine Haftung als ehemaliger CEO des Unternehmens betreffe,
- Pfeifer am 14. November 2023 einen Antrag auf Einfrieren des Vermögens aller Verkäufer von Pölkky in Höhe von 60,2 Mio. € gestellt habe,
- Pölkky/Pfeifer einen Antrag auf Einfrieren des Vermögens von Petteri Virranniemi in Höhe von 2,7 Mio. € gestellt habe,
- man von den Verkäufern von Pölkky Oy im Übernahmeprozess absichtlich getäuscht wurde.
Da das Schiedsgerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird Pfeifer die Angelegenheit nicht näher kommentieren.
Zur Erinnerung: Die Pfeifer Holding, Imst, schloss im Dezember 2022 einen Vertrag zum Erwerb von Pölkky von der Exeigentümerfamilie Virranniemi ab. Die Transaktion wurde am 31. Januar 2023 finalisiert. Nach Binderholz, HS Timber und Mayr-Melnhof Karton engagierte sich damit ein weiteres österreichisches Holzunternehmen in Finnland.
Falsche Informationen, daher Deal zu teuer
Der Vorwurf des zu hohen Kaufpreises wird laut der Tageszeitung mit „irreführenden, ungenauen und unvollständigen Informationen über die Investitionskosten der Sägewerke Kajaani und Taivalkoski“ begründet. Die Pfeifer Group vertritt die Ansicht, dass man aufgrund der falschen Informationen Anspruch auf eine Preisminderung oder auf Schadensersatz oder beides von der Familie Virranniemi habe. Die Virranniemis widersprechen dieser Behauptung und halten die Forderung für unbegründet. Ihrer Meinung nach sollte Pfeifer seinen Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft geltend machen, da der Erwerb versichert war.
Nach einem Urteil des Bezirksgerichts Oulu vom Mai 2023 hat Pfeifer seinen Anspruch vor Gericht ausreichend dargelegt. Das Gericht hielt die Voraussetzungen für eine Klage erfüllt. Und: „Es besteht die Gefahr, dass die Beklagten ihr Eigentum verstecken, zerstören oder veräußern oder in anderer Weise so handeln, dass der Anspruch des Klägers gefährdet ist“, so das Gericht laut Kaleva.
Das Gericht ordnete die Beschlagnahme von Virranniemis Vermögenswerten im Wert von 60,2 Mio. € an, um Pfeifers Forderung und die damit verbundenen Verzugszinsen zu sichern. Die Virranniemis legten dagegen Berufung beim Berufungsgericht ein. Letzteres entschied am vergangenen Montag, dem 9. September, dass es keinen Grund gebe, die Entscheidung des Landesgerichts zu ändern.
Am selben Tag entschied das Berufungsgericht außerdem, das Eigentum von Petteri Virranniemi im Wert von mehr als 2,7 Mio. € zu beschlagnahmen.
Pölkky/Pfeifer behauptet, Virranniemi habe dem Unternehmen in seiner Funktion als CEO vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig Schaden zugefügt. Er habe Pölkky damals erlaubt, unnötige Dienstleistungen bei einem anderen Unternehmen zu bestellen, heißt es. Virranniemi bestreitet das.
Das Bezirksgericht Oulu wies die Klage von Pölkky/Pfeifer zunächst ab. Pölkky/Pfeifer legte Berufung beim Berufungsgericht ein – und gewann. Das Berufungsgericht ordnete die Beschlagnahme des Vermögens von Virranniemi in der geforderten Höhe an. Gegen Entscheidungen des Berufungsgerichts kann nur dann beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt werden, wenn die Berufung zugelassen wird.
Die gerichtlichen Entscheidungen betreffend das Einfrieren von Vermögenswerten wurden also zugunsten von Pfeifer/Pölkky getroffen.