Deutschland

Bundesrat empfiehlt Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

Ein Artikel von Philipp Matzku (für holzkurier.com bearbeitet) | 30.11.2020 - 14:54

Die Empfehlung gilt rückwirkend von 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte in seinem ursprünglich eingebrachten Antrag eine Beschränkung des Einschlags auf 70% für einen Zeitraum von zwei Jahren, also bis Ende September 2022, vorgeschlagen. Der Agrarausschuss empfahl aber angesichts positiver Signale aus dem Holzmarkt und der Liquiditätsengpässe vieler Waldbesitzer nur eine Reduktion von 15% für ein Jahr.

Der Verordnungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Der DHWR sieht in dem Verordnungsentwurf eine untragbare ordnungspolitische Maßnahme. Eine Marktregulierung kann aus Sicht des Verbandes nur im äußersten Notfall in Erwägung gezogen werden und hat dem Schutz der Marktteilnehmer zu dienen. "Was wir brauchen, sind keine Markteingriffe, sondern unbürokratische Genehmigungsverfahren und bundesländerübergreifende Regelungen für temporär höhere Transportgewichte“, erklärt DHWR-Präsident Steffen Rathke.

Ein Zusammenschluss von fünf Verbänden befürwortet die Forderung nach finanzieller Unterstützung von Waldbesitzern beim Waldumbau. Das gemeinsame Ziel der Branche wird jedoch durch eine Beschränkung des Holzeinschlages im Rahmen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes aus Sicht der Verbände nicht erreicht.