Im Januar 2021 hatte die 30. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart die Sammelklage gegen das Land Baden-Württemberg im Fall „Rundholzkartell“ auf Zahlung von Kartellschadenersatz in Höhe von rund 450 Mio. € abgewiesen, woraufhin der Fall weiter ans Oberlandesgericht ging. Dieses kam nun zum Schluss, dass die gebündelte Rundholzvermarktung des Landes Baden-Württemberg in den Jahren 1978 bis 2015 gegen europäisches Kartellrecht verstoßen habe.
Das Land haftet dem Grunde nach für überhöhte Einkaufspreise. Die genaue Ermittlung des Schadens obliegt nun dem Landgericht Stuttgart. Das Oberlandesgericht habe in seinem Urteil auch klargestellt, dass die gebündelte Geltendmachung der Ansprüche von 36 Sägewerken mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vereinbar sei. Einen Teil der Ansprüche habe das Oberlandesgericht indes abgewiesen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig – das Oberlandesgericht habe die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, informiert Jochen Winning, der mit der „Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie GmbH“ die Interessen der 36 Sägewerke vertritt.